Antrag auf Mitgliedschaft
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Mitgliedsbeiträge und Gebühren
Vereinsbeitrag
Der Vereinsbeitrag für Mitglieder bis 18 Jahre und ermäßigt beträgt 7 Euro im Monat. Ermäßigt sind Schüler, Studenten, Rentner und Erwerbslose. Der Status muss nachgewiesen werden.
Der Vereinsbeitrag für Mitglieder über 18 Jahre und nicht ermäßigt beträgt 10 Euro im Monat.
Abteilungsbeitrag
Zusätzlich zum Vereinsbeitrag erheben einige Abteilungen einen Abteilungsbeitrag sowie eine Aufnahmegebühr, um Mehrkosten decken zu können. Die Höhe des jeweiligen Abteilungsbeitrags und der jeweiligen Aufnahmegebühr ist in der Abteilungssatzung geregelt und in der Abteilung zu erfragen.
Allgemeine Sportgruppen
In den allgemeinen Sportgruppen ohne Verbandszugehörigkeit beträgt der Vereinsbeitrag bis 18 Jahre und ermäßigt 5 Euro im Monat, über 18 Jahre und nicht ermäßigt 8 Euro im Monat.
Zahlungsweise
Die Zahlweise im USV ist das SEPA-Lastschriftmandat. Die Vereins- und Abteilungsbeiträge werden je nach Abteilung zu Beginn eines Quartals für das laufende Quartal bzw. zu Beginn eines Jahres für das laufende Jahr abgebucht. Das Gleiche gilt für Liegegebühren für Boote.
Kommt es bei der Abbuchung des Mitgliedsbeitrags zu Rückläufern, weil Kontodaten falsch angegeben wurden oder aus sonstigen Gründen, trägt das Mitglied die Rücklaufgebühren, je nach Bank zwischen 2 und 5 Euro.
Stand: Oktober 2020